Häufig gestellte Fragen

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Während die Omnibus-Paket hat viele Menschen freigestellt KMU von der CSRD-Meldepflicht ausgenommen sind (insbesondere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten oder weniger als 50 Mio. € Umsatz), freiwillige ESG-Berichterstattung immer noch einen erheblichen strategischen Wert darstellt.

So können KMUs von der ESG-Berichterstattung profitieren auch wenn sie nicht obligatorisch ist:
1. Vertrauen bei Investoren und Finanzinstituten aufbauen.
2. Stärkung der B2B-Partnerschaften.
3. Verbessern Sie die Differenzierung von Marke und Markt.
4. Verfolgen Sie die internen Auswirkungen und steigern Sie die Effizienz.
5. Vorbereitung auf künftige Regelungen.

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CSRD vs. ESG

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Was ist der Unterschied zwischen ESG und CSRD?

Aspekt

ESG (Umwelt, Soziales, Governance)

CSRD (Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen)

Was es ist

Ein umfassendes Konzept, das sich auf nicht-finanzielle Leistungssäulen bezieht.

Eine juristische Berichterstattung Rahmen und Regulierung in der EU.

Zweck

Leitfaden für verantwortungsvolle Geschäftspraktiken und Investitionsentscheidungen.

Mandat wie und was Unternehmen müssen über ESG-Themen berichten.

Umfang

Freiwillig oder durch den Markt/Normen gesteuert, sofern nicht reguliert.

Gesetzlich vorgeschrieben Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU.

Wer benutzt es?

Unternehmen, Investoren, Analysten, Ratingagenturen, Interessengruppen.

Große Unternehmen in der EU (und eventuell auch Nicht-EU-Unternehmen).

Normung

Vielfältig: umfasst GRI, SASB, TCFD, CSRD usw.

Streng nach Europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS).

Rechtlicher Status

Es handelt sich nicht um ein Gesetz, sondern um eine Reihe von Themenbereichen.

EU-Rechtdie durch nationale Rechtsvorschriften (z. B. in Deutschland) durchgesetzt werden.

Was ist ESG-Berichterstattung?

ESG-Berichterstattung ist der Prozess, durch den Unternehmen Informationen über ihre Leistungen und Risiken in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (ESG) offenlegen gegenüber Interessengruppen wie Investoren, Aufsichtsbehörden, Kunden und der Öffentlichkeit.

Dazu gehört die Veröffentlichung von Daten, Strategien, Maßnahmen und Ergebnissen zu Themen wie:

  • Umwelt: Kohlenstoffemissionen, Energieverbrauch, Wasserverbrauch, biologische Vielfalt, Abfall.
  • Soziales: Arbeitspraktiken, Menschenrechte, Auswirkungen auf die Gemeinschaft, Wohlbefinden der Mitarbeiter.
  • Governance: Vielfalt in den Verwaltungsräten, Unternehmensethik, Korruptionsbekämpfung, Risikomanagement.


Das Ziel ist es mehr Transparenzund zeigen, wie ESG-Faktoren in die Unternehmensstrategie und -tätigkeit integriert werden.

In der EU geltende ESG-Vorschriften/Berichtsformate

In Deutschland

Deutsche Unternehmen unterliegen der CSRD und davor der Non-Financial Reporting Directive (NFRD).

ESG-Offenlegungen sind erforderlich, wenn Ihr Unternehmen die Größenkriterien erfüllt oder Teil eines größeren Konzerns ist.

🌍 In anderen Regionen

GROSSBRITANNIEN: TCFD-konforme Berichterstattung ist für große Unternehmen verpflichtend.

USA: Die SEC hat klimabezogene Angaben vorgeschlagen, aber die ESG-Berichterstattung ist noch nicht allgemein vorgeschrieben.

"Die Verordnung vereinfacht auch die Berichtspflichten, schafft sie jedoch nicht ab."

Wichtigste Änderungen durch die CSRD Omnibus-Verordnung

1. Eingeschränkter Anwendungsbereich

  • Die Schwelle für die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der CSRD wurde angehoben. Nun müssen nur noch Unternehmen mit mehr als 1 000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von mehr als 50 Mio. EUR oder einer Bilanzsumme von mehr als 25 Mio. EUR Bericht erstatten. Durch diese Änderung verringert sich die Zahl der Unternehmen, die der CSRD unterliegen, um etwa 80% .

2. Verlängerte Berichtsfristen

  • Der Zeitplan für die Umsetzung der CSRD wurde angepasst:
    • Große Unternehmen haben nun bis 2027 Zeit, mit der Berichterstattung zu beginnen.
    • Börsennotierte KMU haben bis 2028 Zeit, die Vorschriften zu erfüllen.
  • Diese Verlängerung verschafft den Unternehmen zusätzliche Zeit, um sich auf die Einhaltung der Vorschriften vorzubereiten.

3. Vereinfachte Berichtsanforderungen

  • Die Omnibus-Verordnung reduziert den Umfang und die Komplexität der geforderten Angaben und konzentriert sich auf die wesentlichen Nachhaltigkeitskennzahlen. Diese Vereinfachung zielt darauf ab, die Berichtslast der Unternehmen zu verringern und gleichzeitig Transparenz und Rechenschaftspflicht zu wahren.

4. Freiwillige Berichterstattung für KMU

  • Kleinere Unternehmen, die unter die neuen Schwellenwerte fallen, sind nicht mehr zur Berichterstattung nach der CSRD verpflichtet. Sie werden jedoch ermutigt, sich an einer freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung zu beteiligen und dabei möglicherweise vereinfachte, auf KMU zugeschnittene Standards zu verwenden.

5. Angleichung an andere EU-Initiativen zur Nachhaltigkeit

  • Die Omnibus-Verordnung zielt darauf ab, die CSRD mit anderen EU-Rahmenregelungen zur Nachhaltigkeit, wie der Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD) und der EU-Taxonomierichtlinie, zu harmonisieren. Diese Angleichung zielt darauf ab, ein kohärentes und effizientes Regelungsumfeld für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu schaffen.

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